Spiel- und Beitragsordnung

1. Spielbetrieb

a)  Beginn und Ende der Sommer-Saison werden durch die Abteilungsleitung bekanntgegeben.
b)  Nur aktive Clubmitglieder sind auf allen Plätzen ganztägig spielberechtigt. Gespielt wird in geeigneter Tennisbekleidung. Die Tennisschuhe müssen für das Bespielen von Aschenplätzen vorgesehen sein.
c)  Während der erforderlichen, angeordneten Platzpflege entfällt jede Spielberechtigung. Den Anordnungen des Club- und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
d)  Die Platzbelegung für die Mannschaftstrainings und die Medenspiele sind dem Aushang im Clubhaus zu entnehmen. Diese Platzreservierungen sind vorrangig.
e)  Die Einteilungen der Trainingszeiten der Mannschaften sind mit dem Sportwart abzusprechen. Bei gewünschten Änderungen ist der Sportwart umgehend zu informieren.
f)  Mannschaften, die sich wiederholt nicht an die angesetzten Zeiten bzw. Plätze halten, kann das Mannschaftstraining gestrichen werden.
g)  Pokalspiele oder Spielverlegungen der Medenspiele sind dem Sportwart umgehend mitzuteilen.
h)  Zu besonderen Anlässen (Turniere, Reparaturen etc.) wird der allgemeine Spielbetrieb durch den Vorstand eingeschränkt.
i)  Kinder unter 6 Jahren dürfen die Tennisplätze nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einem Trainer/in betreten.
j)  Hunde dürfen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.

2. Tennisschule BigPoint

Die Tennisabteilung des TuS Birk 1910 e.V. hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Tennisschule BigPoint abgeschlossen. Die Tennisschule BigPoint ist exklusiver Trainingspartner für unsere Mitglieder. Die Kooperationsvereinbarung ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Alle Trainingseinheiten aus der Sommersaison 2018 genießen Bestandsschutz mit den jeweiligen Trainern. Diese Stunden sind in der Anlage zu Kooperationsvereinbarung aufgeführt. Neue Trainingsstunden sind ausschließlich mit der Tennisschule BigPoint zu vereinbaren.

3. Spielzeiten / Platzbelegung

a)  Die Spielzeit wird über die digitale Platzbuchung auf der Homepage der Tennisabteilung unter www.tus-birk-tennis.de gebucht. Die Buchung muss alle Namen der bis zu vier Spieler beinhalten.
b)  Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 60 Minuten, die für ein Doppel 120 Minuten.
c)  Bei starker Frequentierung der Plätze sollte aus sportlichem Gesichtspunkt nur Doppel gespielt werden.
d)  Grundsätzlich darf Training gegen Entgelt nur von den vom Vorstand benannten Personen erteilt werden.
e)  Platz 5 steht grundsätzlich der Tennisschule BigPoint als Kooperationspartner der Tennisabteilung des TuS Birk 1910 e.V. zur Verfügung.

4. Gastspieler

a)  Gastspieler können nur von einem aktiven Clubmitglied eingeladen werden. Vor Spielbeginn trägt das Clubmitglied den Gastspieler unter Angabe von Datum und Zeit des Spielbeginns, des Gästenamens und des eigenen Namens lesbar in der am schwarzen Brett aushängenden Gastspielerliste ein.
b)  Folgende Tarife sind festgelegt:
Tarif Erwachsene: 10,00 € pro Gast für 1 Stunde

c) Die Anzahl von Gastspielerstunden ist auf 5 Stunden je Person und Jahr begrenzt. Danach begrüßen wir den Gastspieler/die Gastspielerin gerne als neues Mitglied in unserer Tennisabteilung.
d)Mit dem Eintrag in die Gastspielerliste ermächtigt das Clubmitglied die Abteilungsleitung der Tennisabteilung des TuS Birk die o.g. Beträge einzuziehen.
e) Die Einhaltung dieser Gastspielregelung wird durch die Abteilungsleitung und den Platzwart kontrolliert.

5. Platzpflege

a)  Jeder Spieler ist verpflichtet, den Platz innerhalb seiner Spielzeit, mit den dafür vorgesehenen Hilfsmitteln, zu pflegen:
Vor dem Spiel: Bei Trockenheit muss der Platz ausreichend, d.h. bis in die unteren Schichten, gewässert werden. Je nach Wetterverhältnissen und Austrocknung ist dies auch während einer Partie notwendig.
Nach dem Spiel: Der gesamte Platz muss abgezogen werden. Die Linien müssen gesäubert werden. Die ggfs. genutzten Schirme sind wieder zusammenzuklappen. Nachfolgende Spieler können nicht von dieser Verpflichtung entbinden.
b)  Werden Beschädigungen an einem Platz festgestellt, so sind diese sofort zu melden, ggf. muss das Mitglied selbst den Platz sperren. Vorrangig sollte dies bei Verletzungsgefahr oder um größere Schäden zu vermeiden, geschehen. Die Meldung erfolgt durch einen Eintrag in die ausgehangene Liste.
c)  Die Tennisplätze müssen unbedingt pfleglich behandelt werden. Dazu gehört, dass sie selbstverständlich nur in Tennisschuhen betreten werden dürfen.
d)  Auf den Tennisplätzen ist Rauchen untersagt.
e)  Die Plätze sind von Unrat freizuhalten. Leere Flaschen, Dosen etc. gehören an die dafür vorgesehenen Stellen.

6. Clubhaus, Anlage

a)  Der Spieler, der als letzter die Anlage verlässt, ist dafür verantwortlich, dass das Licht ausgeschaltet ist sowie alle Tore und das Clubhaus, auch Fenster und Türen, verschlossen sind.
b)  Das Clubhaus darf nicht mit schmutzigen Schuhen betreten werden.
c)  In den Duschen sind nach deren Benutzung die Fenster zu öffnen und zur Vermeidung von Unfällen die Böden mit den bereit gestellten Schiebern grob zu trocknen.
d)  Das Clubhaus kann von Vereinsmitgliedern für Veranstaltungen angemietet werden. Die Kosten hierfür betragen 120 Euro zzgl. einer obligatorischen Reinigungsgebühr von 30 Euro. Vorraussetzung für die Anmietung ist, dass das Mitglied auch während der Veranstaltung anwesend ist.

7. Beitragsordnung

a) Jedes Mitglied hat Jahresbeiträge gemäß beiliegender Tabelle per Lastschrift zu entrichten:

Personenkategorie

page3image3480Alter page3image5024Haupt- TuS

Tennis- Abt.

page3image6960 page3image7280Summe

Jugendliche

-18page3image11296 page3image1208872,00

50,00

page3image14248 page3image14568122,00

Studenten, Auszubildende

-27

72,00

50,00

122,00

Erwachsene

page3image2114418+ page3image226881114,00

125,00

page3image24336 page3image24656239,00

Familie 1*

page3image28784216,00

250,00

page3image31264466,00

Familie 2*

174,00

150,00

324,00

Inaktive

page3image37272 page3image3836872,00

40,00

page3image40016 page3image40336112,00

Senioren

65+page3image44352 page3image4514480,00

125,00

page3image47624205,00

* Definition Familie im Haupt-TUS:

Definition Familie 1 Tennis-Abt.: Definition Familie 2 Tennis-Abt.:

ab 3 Familienmitgliedern / Altersgrenze Kinder 21 Jahre

2 Erwachsene und 1 oder mehrere Kinder
1 Erwachsener und 1 oder mehrere Kinder (Achtung: im TUS erst ab 3 Familienmitgliedern)

b)  Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und für jedes begonnene Kalenderjahr der Vereinszugehörigkeit komplett zu leisten. Der Jahresbeitrag wird jährlich im Februar/März eines jeden Jahres erhoben und per Lastschrift eingezogen; die Beiträge danach eintretender neuer Mitglieder werden entsprechend nach Eintritt eingezogen.
c)  Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
d)  Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
e)  Wenn der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der ausstehende Beitrag ist dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Absatz 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
f)  Fällige Beitragsforderungen können vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.
g)  Ermäßigungsgründe wie Ausbildung, Studium etc. sind unaufgefordert nachzuweisen. Spätestens ab dem Jahr, in dem das Mitglied 28 Jahre alt wird, ist der Erwachsenenbeitrag fällig.
h)  Jedes aktive Mitglied zwischen 18 und 70 Jahren hat in der Saison sechs Stunden Arbeit im Verein, z. B. zur Pflege und Erhaltung der Tennisanlage, zur Festgestaltung oder Organisation von sportlichen Veranstaltungen, zur administrativen Unterstützung oder Vorstandsarbeit, abzuleisten. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann das Neumitglied vom Vorstand von den Arbeitsstunden befreit werden. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Umlage von EUR 15,00 berechnet und per Lastschrift am Ende des Jahres eingezogen. Arbeitsstunden müssen durch Vorstandsmitglieder genehmigt werden. Der Nachweis über abgeleistete Stunden ist direkt im Anschluss an die Ableistung einzutragen und von einem Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.
i)  Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 70 Jahren wird pro Saison einmal für die Bewirtung der Vereinsmitglieder im Clubhaus eingeteilt. Der Bewirtungsplan wird jährlich im März an die Mitglieder verteilt. Die Einteilung der Bewirtungen erfolgt durch die Abteilungsleitung. Ist ein Mitglied an dem zugeteilten Termin verhindert oder möchte aus sonstigen Gründen einen anderen Termin wahrnehmen, so kann eigenverantwortlich ein Tausch zwischen den Mitgliedern vereinbart werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung einer Bewirtung verbleibt in jedem Fall aber grundsätzlich bei dem von der Abteilungsleitung benannten Mitglied. Für eine nicht geleistete Bewirtung wird am Ende Saison eine Gebühr von 30 Euro berechnet und per Lastschrift eingezogen.
j)  Kündigung durch Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von mindestens 6 Wochen durch schriftliche Mitteilung an die Abteilungsleitung möglich.
k)  Zur Gewinnung von Neumitgliedern wird eine TennisCard angeboten. Die TennisCard kostet für Familien (2 Erwachsene und 1 oder mehr Kinder) 100,00 Euro, für Erwachsene 50,00 Euro, für Kinder/Jugendliche 25,00 Euro. Die TennisCard gilt über einen Zeitraum von 2 Monaten ab Antragsdatum. Die TennisCard muss 14 Tage vor Ablauf der 2 Monate gekündigt werden, ansonsten geht Sie automatisch in eine volle Mitgliedschaft über. Der Beitrag für den Rest der Saison wird wie folgt berechnet:Üblicher Mitgliedsbeitrag geteilt durch 6, multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate die bis einschließlich Oktober noch genutzt werden können. Ab dem Wirksamwerden der vollen Mitgliedschaft gelten die Kündigungsfristen laut § 7 der Hauptsatzung des TuS Birk 1910 e. V. Hat ein Spieler/eine Spielerin einmal an einer TennisCard-Aktion teilgenommen, kann diese Person die TennisCard nicht mehr erwerben.

8. Schlüssel

Es werden gegen Zahlung einer Kaution Schlüssel für die Anlage herausgegeben:

a)  für Kinder und Jugendliche ohne Zugang zu den Getränken (15 Euro Kaution)
b)  für Erwachsene mit Zugang zu den Getränken (40 Euro Kaution)

Folgende Regeln sind für die Besitzer von Schlüsseln für den Getränkeraum zu beachten:

a)  Die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
b)  Es darf kein Geld für entnommene Getränke im Vereinsheim deponiert werden. Hierfür ist ein Vermerk auf der mit Namen versehenen Karte vorzunehmen.
c)  Die Getränkekühlschränke sind aus dem im Raum befindlichen Vorrat an Getränken wieder aufzufüllen.

Sollte der überlassene Schlüssel bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 40 Euro per Lastschrift vom Konto eingezogen.

9. Datenschutz

Die Tennisabteilung verarbeitet die personenbezogenen Daten der Mitglieder im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Verwaltung der Mitgliederdaten. Weiterführende Datenschutzrechtliche Informationen entnehmen sie bitte den geltenden Datenschutzhinweisen des Haupt TuS.

10. persönliche Daten und Bilder

Wir erlauben uns Fotos, die auf unserer Anlage und während Medenspielen oder sonstigen Veranstaltungen gemacht worden sind, auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Sollte jemand dies nicht wünschen, so erbitten wir einen schriftlichen Hinweis an die Abteilungsleitung.

Die Abteilungsleitung

Februar 2023